Leider die falsche Religion. Die katholische Religionslehrerin hatte wegen Lehrermangel auch schon mal im evangelischen Religionsunterricht ausgeholfen, berichtet die FR-Online. Damit verstiess sie gegen ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, meint jedenfalls der Bischof Norbert Trelle. Dank des Herrn für die solidarische Hilfe: Die fristlose Kündigung. So lernen die Kleinen – egal ob katholisch oder evangelisch, sicher nicht, was Christentum ist.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

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