Abfindungsrechner

Berechnung der Abfindungshöhe mit dem Abfindungsrechner von Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mit unserem Abfindungsrechner können Sie – bei einer betriebsbedingten Kündigung bzw. Vorliegen eines Angebotes für einen Aufhebungsvertrag – prüfen, ob das Angebot in Ordnung ist bzw. in welcher Höhe eine Abfindung üblich wäre –  also zu erwarten sein kann. Die Berechnung der Abfindung berücksichtigt u.a . Faktoren wie Unternehmensgröße, Kündigungsschutz sowie beim Arbeitsgericht übliche Abfindungsformeln. Sie ersetzt nicht die anwaltliche Beratung im Einzelfall, sondern soll als erste Richtschnur dienen, wie hoch eine Abfindung im Fall der Fälle sein könnte. In vielen Fällen sind weitere individuelle Faktoren zu beachten, die aber technisch um Rahmen eines Abfindungsrechners nicht abgebildet werden können. Der Einsatz für eine Beratung durch einen im Arbeitsrecht erfahrenen Anwalt rechnet sich durch eine höhere Abfindung und clevere Zusatzvereinbarungen immer. Der Profi analysiert weitere individuellen Faktoren und  kann Ihnen wichtige Tipps und Argumente für eine höhere Abfindung geben. Der wichtigste  Faktor für das Aushandeln einer individuell möglichst hohen Abfindung ist und bleibt ohnehin der richtige Anwalt.

Kostenloser Beitrag zum Thema Abfindung – nicht nur mit Tipps zu Steuer und Sperrzeit

Meinen Beitrag „Der Goldene Handschlag – neues und altbekanntes zur Abfindung“ aus der Fachzeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ mit weiteren interessanten Informationen, was bei einer Abfindungslösung  z.B. zur Vermeidung einer Sperrzeit durch die Arbeitsagentur zu beachten ist, können Sie hier >>> kostenlos downloaden.

Interviews von Rechtsanwalt Felser und Rechtsanwalt Willmann zum Thema Abfindung >>>

Rechtsanwalt Felser wird regelmäßig in bekannten Zeitschriften, im Radio /TV und anderen Medien als Experte interviewt und zitiert, zuletzt etwa in Bild.de vom 25.11.2011: Ikea will Mitarbeiter wegen Nazi-Kontakten rauswerfen – NPD Freunde als Kündigungsgrund?, auf T-Online vom 28.10.2011 Kündigungsschutz – schön wär´s, wieder Bild.de vom 26.10.2011 „Du hast ja Geld grad nicht so nötig” War die SMS-Kündigung rechtens?und Bild.de vom 24.07.2011 Kündigung unwirksam: Urteil erlaubt Arbeitnehmerkritik: Darf jetzt jeder über seine Firma motzen? aber auch im Radio z.B. in SWR 1 und SWR 2 Arbeitsplatz (div. Sendungen im November 2010) „Dumpfbacke!“ Wann ein falsches Wort den Job kosten kann – Interview von Sina Rosenkranz mit Rechtsanwalt Felser (mit Podcast) oder im Kölner Express vom 3.09.2010: „Prozess-Lawine wegen 1,8 Cent kostet 10.000 Euro“

Abfindungsrechner (Stand 2012)

Hinweise: Unser Abfindungsrechner dient nicht der Berechnung der auf die Abfindung bzw. das Gesamteinkommen im Zuflussjahr entfallenden Steuer. Dafür empfehlen wir den sehr guten Abfindungsrechner der Süddeutschen Zeitung (für das Jahr 2012 hier >>> zu finden). Unser Abfindungsrechner ist für eine Beendigung aus betriebsbedingten Gründen gedacht. Bei einer verhaltensbedingten oder krankheitsbedingten Kündigung sind andere Regeln zu beachten, die Abfindung muss daher individuell geprüft werden.

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