Die Zahl der Kündigungsschutzklagen ist seit 2004 stark rückläufig. Diese erlebte und durch Kollegengespräche wie auf der Tagung der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV bestätigte Tatsache wird durch neue Statistiken der Landesarbeitsgerichte bestätigt. Nicht jeder klagt gegen eine Kündigung. Ca. 1,2 Mio. Kündigungen werden jährlich durch Arbeitgeber erklärt. Etwa jede fünfte Kündigung wird Gegenstand einer Klage, in Kleinbetrieben nur etwa jede zehnte. Bei den Arbeitsgerichten erster Instanz wurden 2004 noch 311597 Klagen gegen eine Kündigung erhoben, 2006 waren es bereits nur noch 231588 Verfahren, so der Arbeitsgerichtsverband. Bei 467807 Verfahren 2006 insgesamt machen Klagen gegen eine Kündigung aber wie in den Vorjahren stabil 50 % der Arbeitsgerichtsverfahren aus.Ein nicht ganz ernst gemeinter Vergleich am Rande: Während jährlich nur 1 % der Ehen geschieden werden, kommt es in 10 bis 13 % aller Arbeitsverhältnisse zu einer Beendigung. Die meisten Beschäftigten wechseln aber geräuschlos, kündigen selber oder schliessen eine Aufhebungsvereinbarung.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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