Beim Traditionsunternehmen Stoll hängt der Haussegen schief. Neueinstellungen werden nur noch über Leiharbeitsunternehmen gemacht. Der Betriebsrat soll dabei keine Mitbestimmungsrechte haben. § 99 BetrVG und das Bundesarbeitsgericht sehen das wohl anders. Der Betriebsrat hat jetzt das Arbeitsgericht in Reutlingen angerufen, berichtet die IG Metall. Immer mehr Leiharbeit (Juracity berichtete), da wollen die Betriebsräte nicht mehr länger zuschauen. Der Ton beim Thema Leiharbeit wird schärfer.

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