In der EU gibt es 8 Millionen Leiharbeitnehmer – Tendenz steigend. Die Europäische Kommission nahm im März 2002 einen Vorschlag zur Schaffung gleicher Bedingungen für Leiharbeitnehmer in der EU an. Mehrere Ratspräsidentschaften haben sich um eine Lösung in dieser Sache bemüht. Nach der kürzlich erfolgten Einigung der Sozialpartner im Vereinigten Königreich entschloss sich der slowenische Ratsvorsitz, einen neuen Kompromissvorschlag vorzulegen, der nun in eine politische Einigung mündete.

ie wichtigsten Punkte der erzielten Einigung über die Richtlinie zur Leiharbeit:

  • Gleichbehandlung ab dem ersten Beschäftigungstag von Leiharbeitnehmern und regulär beschäftigten Arbeitnehmern hinsichtlich Entgelt, Mutterschaftsurlaub und Urlaub;
  • Möglichkeit der Abweichung von dieser Regelung auf der Basis von Tarifverträgen und Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern auf nationaler Ebene;
  • Unterrichtung von Leiharbeitnehmern über Möglichkeiten zur Festanstellung im entleihenden Unternehmen;
  • gleicher Zugang zu gemeinsamen Einrichtungen/Diensten (Kantine, Kinderbetreuungseinrichtungen, Verkehrsdienste);
  • die Mitgliedstaaten müssen Leiharbeitnehmern zwischen ihren Einsätzen einen besseren Zugang zu Fortbildungsmaßnahmen und Kinderbetreuungseinrichtungen ermöglichen, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen;
  • die Mitgliedstaaten verhängen Sanktionen bei Nichtbeachtung der Vorschriften durch Leiharbeitunternehmen und Unternehmen.

Quelle: amtliche Pressemitteilung der EU-Kommission

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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