stellt die Bundesagentur für Arbeit mit ihrem „Merkblatt für Leiharbeitnehmer“ (Stand Juli 2007) zur Verfügung. Dort finden Leiharbeitnehmer (neudeutsch und irreführend: Zeitarbeiter) auf zwei Seiten wichtige Informationen zu ihren Rechten.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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