Erbrechtslexikon

Mediation

Bei der Auseinandersetzung zwischen Miterben kann es häufig ratsam sein, einen Mediator einzuschalten. Es gibt auch die Möglichkeit, bei Gericht eine Mediation bzw. Streitschlichtung durchzuführen.

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Mietverhältnis und Erbfall

Gemäß § 563 BGB tritt der Ehegatte/Lebenspartner, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt, mit Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein. Der Vermieter kann aber das Mietverhältnis innerhalb eines Monats mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen, wenn in der Person des Eintretenden ein wichtiger Grund vorliegt. Kommt es nicht zu einem Eintritt in das …

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Minderjähriges Kind

Erbt ein minderjähriges Kind, so wird das geerbte Vermögen von den Eltern als gesetzliche Vertreter verwaltet. Der Erblasser kann aber gemäß § 1638 BGB beide Eltern oder einen Elternteil von der Verwaltung ausschließen. Will der Erblasser ein minderjähriges Kind zum Erben einsetzten, sollte zugleich auch eine Testamentsvollstreckung angeordnet werden bis zu einem bestimmten Alter des …

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Miterbe

Ist nicht nur eine einzelne Person Erbe, sondern mehrere Personen, dann sind diese sog. Miterben. Das Gesetz sieht in den §§ 2032 ff BGB verschiedene Regelungen vor für die Miterbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung.

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Mitteilungspflicht der Banken im Erbfall

Gemäß § 33 ErbStG muss die Bank dem Erbschaftssteuerfinanzamt die Kontenstände am Todestag mitteilen und angeben, ob ein Schließfach vorhanden ist oder nicht. Die Mitteilungspflicht entfällt nur bei Guthaben bis EUR 1.200,00.

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Möhring´sche Tabelle

Es handelt sich um eine Vergütungstabelle bezüglich der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker. Der Testamentsvollstrecker erhält für seine Tätigkeit grundsätzlich eine Vergütung. Diese kann durch den Erblasser festgelegt werden. Anderenfalls wird auf verschiedene Tabellen zurückgegriffen, um die Vergütung zu ermitteln. Neben der Möhring`schen Tabelle gibt es u.a. noch die Rheinische Tabelle, die Neue Rheinische Tabelle, die Eckelskemper`sche …

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Motivirrtum

Der Motivirrtum des Erblassers berechtigt gemäß § 2078 Abs. 2 BGB zur Anfechtung einer letztwilligen Verfügung. Ein Motivirrtum des Erblassers liegt vor, wenn er bei Errichtung der letztwilligen Verfügung als bewegenden Grund für diese letztwillige Verfügung eine bestimmte Vorstellung oder Erwartung über bestimmte Umstände hatte, die sich im Zeitpunkt seines Todes als Irrtum erweisen. Beispielsweise …

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Mündelsichere Anlage

Die mündelsichere Geldanlage findet sich in § 1806 BGB und betrifft den Vormund. Im Erbrecht ist der Nachlasspfleger (§ 1960 BGB) zur mündelsicheren Anlage verpflichtet, da er den Nachlass zu sichern hat. Dagegen ist ein Testamentsvollstrecker nicht zu einer mündelsicheren Anlage verpflichtet, sondern kann auch andere Anlageformen wählen, sofern sich diese im Rahmen einer ordnungsgemäßen …

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