Erbrechtslexikon

Nießbrauch

Der Nießbrauch ist in den §§ 1030 ff BGB geregelt. Der Nießbrauch ist an Sachen möglich, aber auch an Rechten. In der Praxis ist das Nießbrauchsrecht häufig anzutreffen in Übertragungsverträgen bezüglich einer Immobilie in vorweggenommener Erbfolge. Wird eine Immobilie an ein Kind übertragen, behalten sich die Eltern häufig ein Nießbrauchsrecht vor. Dieses ist die Befugnis …

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Nottestament

In den §§ 2249, 2250 BGB sind zwei Formen des Nottestaments geregelt: Das Testament vor dem Bürgermeister oder vor drei Zeugen, auch mündlich, errichtet werden. Zulässig ist dies nur in Notsituationen.  Nach 3 Monaten wird ein Nottestament unwirksam, wenn der Erblasser dann noch lebt, § 2252 BGB.

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