Erbrechtslexikon

und-Konto

Ein gemeinsames Konto kann in zwei Formen geführt werden, als oder-Konto oder als und-Konto. Ein Oder-Konto ist ein gemeinsames Konto (z.B. Ehegattenkonto), bei dem jeder Kontoinhaber einzeln über das Konto verfügen kann. Der Gegensatz ist das Und-Konto, bei dem nur beide Kontoinhaber gemeinsam über das Konto verfügen können. Gebräuchlich ist in der Praxis das Oder-Konto. …

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Universalsukzession

Die Universalsukzession bedeutet Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB). Der Erbe tritt insgesamt in die Rechtsposition des Erblassers ein.

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Unterhaltsanspruch

Grundsätzlich endet die Unterhaltspflicht mit dem Tod des Unterhaltspflichtigen. Ein unterhaltsberechtigtes Kind erhält also keinen Unterhalt mehr, wenn der Unterhaltspflichtige stirbt. Es gibt nur bezüglich des nachehelichen Unterhalts (Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten) gemäß § 1586 b BGB eine Ausnahme. Der geschiedene Ehegatte kann von dem Erben des Unterhaltspflichtigen weiterhin Unterhalt verlangen, der jedoch auf einen …

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Untervermächtnis

Bei einem Untervermächtnis wird zwischen dem Hauptvermächtnisnehmer und dem Untervermächtnisnehmer unterschieden, vgl. § 2187 BGB. Der Hauptvermächtnisnehmer erhält durch letztwillige Verfügung ein Vermächtnis zugewendet, er wird aber selbst verpflichtet, an eine andere Person etwas aus diesem Vermächtnis zuzuwenden.

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