Erbrechtslexikon

Vor- und Nacherbschaft:

Die Vor- und Nacherbschaft ist in den §§ 2100 ff BGB geregelt. Dabei setzt der Erblasser zunächst einen Vorerben ein und bestimmt gleichzeitig, wer danach als Nacherbe das Vermögen erben soll. Der Nacherbfall ist in der Regel an den Tod des Vorerben geknüpft. Der Nacherbe erbt also von dem Erblasser, sobald der Vorerbe verstirbt. Aber …

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Voraus

Dieser ist in § 1932 BGB geregelt und steht dem Ehegatten des Erblassers bei gesetzlicher Erbfolge zu (nicht bei testamentarischer Erbfolge). Als „Voraus“ erhält der Ehegatte Haushaltsgegenstände und die Hochzeitsgeschenke. Ist der Ehegatten neben Erben der 1. Ordnung Erbe geworden, darf er diese Gegenstände behalten, soweit sie zur Führung eines angemessenen Haushalts benötigt werden. Sind …

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Vorausvermächtnis

Das Vorausvermächtnis ist in § 2050 BGB geregelt. Dabei wird einem Erben ein Vermächtnis zugewendet. Dieses Vermächtnis ist nicht auf den Erbteil anzurechnen, sondern der Miterbe erhält es zusätzlich zu seinem Erbteil als besondere Begünstigung gegenüber den anderen Miterben. Das Vorausvermächtnis muss in Testamenten oftmals von der Teilungsanordnung (§ 2048 BGB) abgegrenzt werden. Bei der …

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Vorempfang

Vorempfänge sind ggfls. bei einer Ausgleichung zu berücksichtigen. Die Ausgleichung ist in §§ 2050 ff. BGB geregelt und betrifft nur Abkömmlinge, nicht Ehegatten. Die Ausgleichungspflicht besteht nur, wenn die Abkömmlinge aufgrund gesetzlicher Erbfolge erben, oder gemäß § 2052 BGB, wenn sie durch  letztwillige Verfügung zu Erben eingesetzt sind und ihre Erbquoten in demselben Verhältnis stehen …

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Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist eine sog. Generalvollmacht. Sie soll vermeiden, dass später einmal die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht erfolgt. Mit der Generalvollmacht wird eine umfassende Befugnis zur Vertretung einer Person erteilt, die aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbständig wahrnehmen kann. Da die Generalvollmacht eine umfassende Vertretungsbefugnis beinhaltet, ist eine gerichtliche …

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Vorweggenommene Erbfolge

Unter dem Begriff „vorweggenommene Erbfolge“ werden lebzeitige Übertragungen von Vermögen erfasst an Personen, die später einmal Erben sein würden. Praxisrelevant ist insbesondere die Immobilienübertragung von Eltern auf ein Kind. Es handelt sich um Schenkungen oder sog. gemischte Schenkungen (siehe Buchstabe G). Bei der gemischten Schenkung erbringt der Beschenkte eine Gegenleistung. Bei der Immobilienübertragung kommen als …

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