Mein Vortrag vor Zahnärzten gestern abend bestätigte die bei Ärzten vorhandene Skepsis gegenüber Werbung, auch gegen eine eigene Präsenz im Internet. Nur wenige Zahnärzte oder Ärzte präsentieren Ihre Leistungen, Öffnungszeiten, Ansprechpartner, Betriebsferien mit einer eigenen Internetseite. Wie vor Jahren bei Rechtsanwälten ist die Lockerung der strengen Werberestriktionen durch die eigenen Standesvertreter, die Ärzte gegenüber anderen Leistungsanbietern wie modernen Kliniken einen gravierenden Wettbewerbsnachteil verschaffen, an der Basis noch gar nicht angekommen.

Liebe Ärzte, es gibt keine Reglementierung der Grösse des Praxisschildes mehr. Man darf eine eigene Homepage im Internet unterhalten und dort sachlich informieren, sogar neuerdings in der ärztetypischen Berufskleidung („Ganz in Weiss …“).

Zum Praxisschild: Dort darf auch etwas mehr als der Name stehen. Die Gerichte haben sogar erlaubt, dass ein Arzt mit einem Beamer grossformatige Praxiswerbung auf die Hauswand einer mit ihm in Wettbewerb stehenden Praxis warf. Mit einem handelsüblichen Lineal könnte man die Ausmasse dieser Werbung gar nicht mehr nachmessen. So muss man es natürlich nicht handhaben, aber nach neuen Studien wünschen sich Ihre Patienten durchaus mehr Informationen über Ihre Praxis im Internet.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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