Spricht der Vermieter die Eigenbedarfskündigung aus und wird eine Alternativwohnung frei, so muss der Vermieter diese dem Mieter anbieten. Dies entschied kürzlich der BGH (VIII ZR 292/07). Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Wohnung in der Kündigungsfrist frei wird. Im entschiedenen Fall hatte der Mieter bereits geräumt,

so dass er den Prozess letztlich verlor.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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