Das Mitarbeitervertretungsrecht gehört zu den „Unbekannten“ im Arbeitsrecht, obwohl die Mitarbeitervertreter die gewählten Arbeitnehmervertreter für die Beschäftigten eines der größten Arbeitgeber Deutschland, die Kirchen, sind. Einen schönen Artikel über die Mitarbeitervertretung in der katholischen Kirche und den neugewählten Vorsitzenden der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (DiAg Mav) im Bistum Aachen, Josef Wählen, alleine schon zuständig für 28.000 Beschäftigte, bringt die Rheinische Post heute. Für  „mächtig“ hält sich der neugewählte Interessenvertreter indes angesichts der bescheidenen Mittel der Mitarbeitervertretungsgesetze und des fehlenden Streikrechts indes nicht, sondern eher als Berater der Mitarbeitervertretungen. Man kann seinem Anliegen nur viel Erfolg wünschen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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