wie der Oberarzt vs. Chefarzt Fall zeigt, der bereits beim Bundesarbeitsgericht war. Der Fall geht jetzt in zweite Runde, wie die Ruhrnachrichten berichten. Nach drei Instanzen, in denen der Oberarzt vor dem Bundesarbeitsgericht schliesslich recht bekam, geht es nun auch noch um die Höhe des Schmerzensgeldes, da sich die Parteien nicht einigen können. Was das St. Marienhospital in Lünen als Arbeitgeber nicht bedenkt: Ist der Ruf erst ruiniert, bekommt man garantiert keine jungen Nachwuchsärzte mehr …

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Berater der MobbingLine NRW

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