in den Dienststellen in NRW, das steht nach den Ansagen verschiedenener Personalräteauf der Personalrätekonferenz in Herne (Juracity berichtete), der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di und des Deutschen Beamtenbundes in den Medien fest. Der Landtag hatte gestern trotz einer verheerenden Kritik von Fachleuten in der Expertenanhörung die umstrittene Verschlechterung des Gesetzes passieren lassen; dies mit den Stimmen von Gewerkschaftern aus der CDU, die sich in die Fraktionsdisziplin nehmen liessen. Weil die Koalition ihren eigenen Abgeordneten nicht traute, wurde die Abstimmung offen (namentlich) durchgeführt. Nicht nur im Innenministerium leiden die Beschäftigten künftig unter dem „bösen Wolf“, sondern zukünftig durch das vom gleichnamigen Innenminister gegen den Koalitionspartner durchgesetzte Gesetz in allen Dienststellen.

Der Ankündigung, bei der Mitbestimmung vor Ort künftig die verbleibenden Spielräume konsequent auszuloten, werden Taten folgen. Während bisher in den Dienststellen vor Ort trotz eines relativ modernen Personalvertretungsgesetzes ein eher vertrauensvoller Dialog gepflegt wurde und im Verhältnis zur Klagefreudigkeit von Betriebsräten in der Wirtschaft deutlich weniger Interessenkonflikte in Beschlußverfahren vor den Fachkammern der Verwaltungsgerichte ausgetragen wurden, dürfte es mit dem „inneren Frieden“ in den Dienststellen wohl erst einmal vorbei sein.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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