AT-Angestellter

Aus Rechtsanwälte Felser - Rechtslexikon
Version vom 9. Mai 2012, 22:16 Uhr von Mwf (Diskussion | Beiträge) (AT-Angestellter (aussertariflicher Angestellter)

Wechseln zu: Navigation, Suche

AT-Angestellter (aussertariflicher Angestellter)

Der AT-Angestellte ist vom Tarifangestellten und vom ÜT-Angestellten zu unterscheiden. Für Tarifangestellte gilt entweder kraft Allgemeinverbindlichkeit des Branchentarifwerks, beiderseitiger Tarifbindung oder kraft Bezugnahme auf den Tarifvertrag das jeweilige Tarifwerk. ÜT Angestellte sind Angestellte, die ohne AT-Angestellte zu sein, übertariflich bezahlt werden.

Interviews

Weblinks

Autor