wie Heise in seinem Newsticker berichtet.

Der Sozialplan (richtigerweise: Sozialtarifvertrag oder Sozialplantarifvertrag, denn Sozialpläne werden nach §§ 111 ff. BetrVG zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbart) wurde zwischen der IG Metall und dem Unternehmen Motorola vereinbart. Anders als der Betriebsrat, der bei Scheitern der Verhandlungen die Einigungsstelle anrufen muss, droht bei Verhandlungen mit der Gewerkschaft im Falle des Scheiterns ein Streik.

Der Betriebsrat verlangt zwei Änderungen, nämlich die Aufhebung der Deckelung des Abfindungshöchsbetrages auf 150.000 Euro und der Erweiterung des Abfindungsanspruchs auf spätere betriebsbedingte Kündigungen durch den noch nicht bekannten Logistikdienstleister, der bei Motorola einsteigen soll.

Von der Umstrukturierung sind 650 Mitarbeiter betroffen.

Die Zunahme an durch die Gewerkschaften selbst verhandelten Sozialtarifverträgen zeigt, dass die Gewerkschaften das Thema für sich neu entdeckt haben.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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