Die Staatsanwaltschaft Ansbach soll in einer Pressemitteilung die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Radprofi Jörg Jaksche wegen Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und wegen Betruges mitgeteilt haben.

Insbesondere sei dem geständigen Dopingsünder der für einen Betrug erforderliche Täuschungsvorsatz nicht nachzuweisen. Aus Jaksches Doping-Beichte ergebe sich, daß er subjektiv davon ausgegangen sei, daß keinem der Beteiligten der Umfang und die Verbreitung des Dopings in der Szene verborgen bleiben konnte.

Es liegt nahe anzunehmen,  daß auch in dem Verfahren um Jan Ullrich ähnliche  Erwägungen zu einer Einstellung führen könnten. Allerdings hat die Bonner Staatsanwaltschaft im dortigen Verfahren bereits angedeutet, daß das Verfahren nicht in Richtung Betrug zu Lasten des direkten, vormaligen Arbeitgebers Ullrichs läuft, sondern daß Gegenstand eher Zusatzverträge sind, die Ullrich mit Sponsoren abgeschlossen hat. Deren Vorstände bzw. geschäftsführenden Organe seien aber nicht derart in den Radsport involviert, daß der Profi – sofern er denn gedopt hat – berechtigterweise davon habe ausgehen dürfen, der Dopingsumpf sei allgemein bekannt.

Fundstelle: Financial Times

Christian von Hopffgarten
Rechtsanwalt & Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Rechtsanwälte Felser

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