Der frühere Astana-Radprofi Andrej Kaschetschkin blieb mit seiner bei einem Gericht in Lüttich eingereichten Klage jedenfalls vorerst erfolglos.

Kaschetschkin gehörte bis zum Sommer dem skandalumwitterten Astana-Team an. Nach der Tour de France urlaubte er mit seiner Familie in der Türkei, als sich unagemeldet Doping-Kontrolleure vorstellten. Die entnommenen Proben wiesen auf Eigenblutdoping hin.

Kaschetschkin trug in seiner Klage nun vor, die Tests seien unter Verletzung seiner Menschenrechte durchgeführt worden. Außerdem sei die B-Probe erst 22 Tage später und damit zu spät geöffnet worden.

Das belgische Gericht zog sich elegant aus der Affäre: Es erklärte sich für unzuständig, weil der Radler die Regeln und Statuten der UCI anerkannt habe. Der Radsport-Weltverband UCI sitze aber in der Schweiz so daß die dortige Gerichtsbarkeit für die Aufhebung und Überprüfung des Disziplinarverfahrens und die Aussetzung der durch den UCI verhängten Sperre zuständig sei.

Christian von Hopffgarten
Rechtsanwalt & Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Rechtsanwälte Felser

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