Die Staatsanwaltschaft Bonn hat sich nach Angaben des Bonner Generalanzeigers in dem Ermittlungsverfahren gegen Jan Ullrich wegen Betrugs zu Lasten des Arbeitgebers zu Wort gemeldet.

Demnach soll Gegenstand des Verfahrens nicht eine etwaige Straftat im direkten Verhältnis zu Ullrichs früherem Arbeitgeber – Olaf Ludwig Cycling GmbH – sein, sondern vielmehr strafbares Verhalten im Verhältnis zum Unternehmen T-Mobile, mit dem Ex-Radstar dem Vernehmen nach mehrere Zusatzverträge als Werbeträger angeschlossen haben soll.

Dies würde dem Umstand, daß der Betrugsvorwurf eine Täuschungshandlung und eine irrtumsbedingte Vermögensverfügung voraussetzt, Rechnung tragen. Im Hinblick auf den seinerzeitigen Arbeitgeber und vor dem Hintergrund der mittlerweile zahlreichen Doping-Geständnisse von Fahrern auch des Vorgängerrennstalls dürfte es zweifelhaft sein, daß dieser von etwaigen Doping-Praktiken im Team nichts gewußt hat (blog.juracity.de berichtete). Im Zusammenhang mit den Zusatzverträge geht die StA Bonn offensichtlich davon aus, dass jedenfalls kein Vorstandsmitglied von T-Mobile von Doping im Rennstall gewusst und dies gebilligt hat.

Ullrich könne sich eine Verfahrenseinstellung „verdienen“, indem er zur weiteren Aufklärung beitrage und etwaiges Fehlverhalten eingestehe, so die StA Bonn.

Das mag einerseits reizvoll sein, birgt aber wohl die Konsequenz in sich, daß Ullrich in dem weiteren Ermittlungsverfahren wegen falscher eidesstattlicher Versicherung (blog.juracity.de berichtete) u.U. schlechtere Karten hätte.

Fundstelle: Bonner Generalanzeiger

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Christian von Hopffgarten
Rechtsanwalt & Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Rechtsanwälte Felser

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