berichtet der Spiegel über einen heute ergangenen Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH):

„Das höchste deutsche Finanzgericht macht Berufspendlern Hoffnung auf eine wieder schrumpfende Steuerlast. Der Bundesfinanzhof meldete in einem heute veröffentlichten Beschluss schwere Bedenken an, ob die Kürzung der Pendlerpauschale rechtmäßig ist.“

Der Bundesfinanzhof in seiner Pressemitteilung (BFH vom 6.9.2007 – VI B 42/07):

„Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das ab 2007 geltende Abzugsverbot des § 9 Abs. 2 EStG betreffend Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verfassungsgemäß ist.“

Der Bundesfinanzhof verurteilte das Finanzamt in diesem Verfahren daher erst mal dazu, den beantragten Freibetrag in die Lohnsteuerkarte einzutragen.

Der Spiegel weiter:

„Ein niedersächsisches Ehepaar, das insgesamt 61 Kilometer zur Arbeit zurücklegen muss, hatte gegen die Kürzung geklagt und bereits in erster Instanz Recht bekommen. Das zuständige Finanzgericht hatte den Fall zudem an das Bundesverfassungsgericht weitergereicht. Aus Sicht mehrerer Landesfinanzgerichte verstößt die Neuregelung gegen das Grundgesetz. Das Urteil der Verfassungsrichter steht noch aus.“

Quelle: Spiegel Online

Also: ab zum Finanzamt und Steuerfreibetrag für die Pendlerpauschale eintragen lassen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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