Juracity hatte bereits berichtet, dass sich das Amtsgericht Brühl mit dem Vorwurf des „Verdachts der Vorteilsnahme“ wegen der Teilnahme von Politikern an Dienstreisen nach Norwegen und Brügge in Flandern befassen wird. Gestern wurde die Hauptverhandlung eröffnet.

Einige Angeklagte hatten Strafbefehle akzeptiert. Beigeordnete aus Frechen und Pulheim sowie ein Kreistagsmitglied aus Wesseling wollten dies aber nicht. So kam es zur Hauptverhandlung. Kernfrage des Staatsanwalts war, ob die Angeklagten wußten, dass die Reisen von großen Gasversorgern bezahlt worden sind. Die Angeklagten haben dies bestritten. Unklar ist auch, weshalb oder ob die Reisen tatsächlich dienstlich veranlasst waren oder ob es sich um „Lustreisen“ gehandelt hatte.

Einer der Angeklagten, das Kreistagsmitglied aus Wesseling, soll sich inzwischen mit der Staatsanwaltschaft auf eine Zahlung von EUR 1.500,00 verständigt haben. Für ihn ist die Sache wohl vorbei.

Nicht aber für die beiden Beigeordneten. Denn nächsten Montag werden zum Tatvorwurf die Zeugen gehört.

Man dürfte also über die „Lustreisen“ von Politikern im Rhein-Erftkreis also bald mehr erfahren.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte, Brühl
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Quelle: Kölner Stadtanzeiger/rhein-erft

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.