im Strafverfahren wg. Lustreisen (JuracityBlog berichtete mehrfach). Der Staatsanwalt fordert 14 000 Euro für den pensionierten Beigeordneten Weller und 20 000 Euro für den noch amtiertenden Beigeordneten Thelen; beide müssten einen Eintrag ins Vorstrafenregister fürchten. Thelen hätte als Beamter zudem mit disziplinarischen Konsequenzen zu rechnen. Da zog dieser die elegante Variante vor und zog den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Von drei Angeklagten bleibt damit nur noch Weller übrig. Am 14.10.2007 will die Richterin Annika Bahlmann das Urteil sprechen, berichtet der Kölner Stadtanzeiger heute.

Strafrechtlich geht es um Vorwürfe wie Untreue und Amtsdelikte.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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