also nicht nur in der Türkei: jedenfalls sitzt ein heute 21-jähriger, der als 17-jähriger Teenager mit einer 15-jährigen in beiderseitigen Einverständnis Oralsex hatte, in Georgia noch immer im Knast. Er wurde wegen Kindesmissbrauchs zu einer 10-jährigen Haftstrafe verurteilt. Der Teenager war dabei gefilmt worden, wie er auf einer Silvesterparty 2003 Oralverkehr mit dem zwei Jahre jüngeren Mädchen hatte. Das Gesetz wurde inzwischen geändert, die Generalstaatsanwaltschaft lehnt eine Freilassung aber gleichwohl ab. In Deutschland wird die Türkei hart dafür kritisiert, dass ein deutscher Teenager, der im Urlaub einvernehmlichen Sex mit einer 13-jährigen gehabt haben soll, in Haft genommen wurde (Heute berichtet).

Quelle: Basler Zeitung vom 25.06.2007

2 Kommentare

  1. RA Frings
    27. Juni 2007 22:08

    Naja…
    auch hier wäre mit einem Ermittlungsverfahren zu rechnen:
    Wer Sex mit einem Kind (unter 14 Jahren) hat, kann mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden.
    Auch, wenn der Täter selber noch minderjährig ist. Dann liegt zwar kein Verbrechen vor (§ 176a StGB: Täter über 18 Jahre: Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren!) und es wird Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen, aber verfolgt wird es auch hier in Deutschland werden…

    Und die Haft wird wohl eher mit der Gefahr zusammenhängen, daß Marco W. vielleicht zum Verfahren nicht in der Türkei wäre, sondern schon wieder zuhause…

    Frings
    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht