Kurzarbeit ist nicht nur in den Medien und Betrieben, sondern auch in der Anwaltspraxis ein Thema. Meist bewegt sich die Beratung auf der Schnittstelle von Arbeitsrecht und Sozialrecht, aber ich wage die Prognose, dass auch die Strafverteidiger mit dem Thema zu tun bekommen. Ein Mandant von mir, der bei einem Unternehmen der Baubranche arbeitet, hat im Januar und Februar 2009 zwar Kurzarbeit gemacht, aber kein Kurzarbeitergeld von seinem Arbeitgeber bekommen. Jetzt soll das Unternehmen insolvent sein. Das sieht nach einem Fall für die Staatsanwaltschaft aus. Fälle von Leistungsmissbrauch, bei denen Arbeitgeber Kurzabeit melden und Kurzarbeitergeld kassieren, aber voll durcharbeiten lassen, scheinen sich – wie man den anonymen Anfragen von Arbeitnehmern in Laienportalen entnehmen kann – ebenfalls zu häufen. Es scheint, als ob die Wirtschaftskrise auch ein Konjunkturprogramm für Vetter & Co wird.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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