Nachdem sich die Koalitionsspitzen nun doch beim Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Mindestarbeitsbedingungengesetz einigen konnten, wird es wohl bald in vielen prekären Branchen einen Mindestlohn geben. Während das Arbeitnehmerentsendegesetz den Tarifvertragsparteien in Branchen mit mindestens 50 % Tarifbindung die Aufnahme in den Schutz des AEntG ermöglicht, soll das Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiaG), das seit 1952 den Dornröschenschlaf schläft, auch Mindestlöhne in Branchen sicherstellen, die weniger als 50 % Tarifbindung aufweisen. In der CDU sind Arbeitnehmerflügel und Wirtschaftsflügel nach dem Kompromiss auf höchster Ebene jetzt auch aus dem Schlaf aufgewacht. Während sich der Wirtschaftsflügel um den Mittelstand sorgt, scheinen die Arbeitnehmervertreter sich wegen der geplanten Tarifkonkurrenzregelung um die Christlichen Gewerkschaften zu sorgen, die gerade in der Zeitarbeitsbranche für Billigtarife verantwortlich sind. Die betroffenen Leiharbeitnehmer werden den Satz von der Hompepage des CGB nicht besonders treffend finden: „Nur durch Wettbewerb werden Gewerkschaften zu Höchstleistungen in der Vertretung von Arbeitnehmerinteressen angespornt.“

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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