Kann einem bei den ständigen News zum Bahnstreik mal durchgehen. Das Urteil des Arbeitsgericht Chemnitz ist im Volltext nachzureichen und nachzulesen auf den Seiten des Sächsischen Landesarbeitsgericht in Chemnitz.

Wir erinnern uns: Das Arbeitsgericht Chemnitz hatte der GdL Streiks im Güterverkehr und Fernverkehr untersagt, weil dies gegen den bei einem Streik zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismässigkeit verstosse. Die Entscheidung wurde daher nicht mit einem Verstoss gegen die Friedenspflicht oder den Grundsatz der Tarifeinheit begründet. Die Entscheidung wurde – aus allen Lagern – als nicht besonders sinnvoller Eingriff in das Streikrecht heftig kritisiert.
Quelle: Arbeitsgericht Chemnitz, Urteil vom 05.10.2007 Aktenzeichen 7 Ga 26/07, Volltext

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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