heute (Arbeitsgericht Nürnberg, Beschluß vom 08.08.2007 – Aktenzeichen 13 Ga 65/07) und das allerschönste ist, das Arbeitsgericht Nürnberg hat die einstweilige Verfügung bereits ins Internet gestellt. Das ist eine vorbildliche Information der Öffentlichkeit. Dafür gibt es den “Juri der Woche”, versprochen. Leider betreiben viele Gericht immer noch eine Geheimniskrämerei um ihre Entscheidungen, obwohl es ein tragendes Prinzip des Rechtsstaates ist, dass jeder (!) freien Zugang zu allen Gerichtsentscheidungen hat.

Das Arbeitsgericht Nürnberg hat den Streik der Lokführer bei der Güterverkehrstochter Railion sowie im Fernverkehr untersagt. Zur Begründung bezieht sich das Gericht allerdings auf die Antragsschrift der Bahn und die Erwiderung der GdL.

Quelle: Beschluß des Arbeitsgericht Nürnberg, Volltext

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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