Bereits in der letzten Maiwoche hatte das Arbeitsgericht Jena den Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Kita-Streik zurückgewiesen. Das Arbeitsgericht Görlitz hatte am Freitag, den 5.6.2009, einen Antrag der Stadt auf vorläufige Untersagung der Streiks der Erzieherinnen und Erzieher abschlägig beschieden. Das Arbeitsgericht Giessen hat die Kita-Streiks ebenfalls erlaubt, während das Arbeitsgericht Kiel die Streiks untersagte. Anders als noch das Arbeitsgericht Hamburg hatte das Landesarbeitsgericht Hamburg wohl Bedenken gegen die Zulässigkeit der Kitastreiks, eindeutig bzw. irreparabel war es aber wohl nicht, sonst hätten sich die Parteien nicht vergleichsweise geeinigt.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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