Wie die FTD berichtet, wies das Arbeitsgericht Chemnitz in der Nacht den Antrag der Bahn insoweit zurück, als die DB auch die Streiks im Regioverkehr untersagen lassen wollte. Das Arbeitsgericht Chemnitz hielt lediglich Streiks im Fernverkehr und Güterverkehr für unzulässig, liess Streiks im Regionalverkehr wegen des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit aber zu. Die Streiks der GdL werden bundesweit Auswirkungen haben. Da die Bahn sich auf einen Streik auch in diesen Bereichen einstellen musste und einen Notfallfahrplan in Kraft gesetzt hat, bleibt auch der an sich streikfreie Fernverkehr nicht unbeeinträchtigt. Dort sollen etwa 1/3 der Verbindungen ausfallen. Die Bahn rechnet damit, dass die Kunden früher aufbrechen, um die Streikfolgen aufzufangen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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