Mit der Einführung des Entgeltrahmenabkommen (ERA TV) in der Metallbranche endete auch die „Ära“ der Arbeiter und Angestellten. Seit dem Inkrafttreten des Entgeltrahmenabkommen gibt es nur noch Beschäftigte. Deshalb gibt es auch keine Lohnabkommen und Gehaltsabkommen mehr, sondern nur noch Entgeltabkommen. Das aktuelle Entgeltabkommen der IG Metall für die Metallindustrie in NRW für die Jahre 2009 und 2010 sieht u.a. eine Entgeltanhebung von 4,2 % in zwei Stufen vor.
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- 13. Juni 2009
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Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Verfasst von: RA Michael W. Felser
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