Tarifkonflikte werden zunehmend schärfer ausgetragen, nicht nur bei Bahn und in den Kitas. Weil die Arbeitnehmer an einem Warnstreik teilgenommen haben, hat die Betreibergesellschaft des Münchner Flughafens vier Arbeitnehmern fristlos wegen der Streikteilnahme gekündigt. Ausserdem erhalten drei weitere Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz, darunter Betriebsratsmitglieder, ebenfalls die fristlose Kündigung. 90 Arbeitnehmer erhalten eine Abmahnung wegen des nach Ansicht der Flughafengesellschaft rechtswidrigen Warnstreiks. Am 19.05.2009 hatten nach Angaben von ver.di zwischen 350 und 400 Beschäftigte für vier Stunden die Arbeit niedergelegt. Das Arbeitsgericht München hatte im Rahmen einer einstweiligen Verfügung weitere Streikmaßnahmen im Bodenverkehrsdienst untersagt, weil die Forderungen bereits tariflich geregelt seien. Die Flughafengesellschaft will Schadensersatz einklagen. Ver.di hält die Kündigungen für unzulässige Maßregelungen wegen Ausübung des Streikrechts.

Das letzte Wort werden hier wohl nach Durchlaufen des Instanzenzuges die Gerichte sprechen. Mehr Informationen in einem Beitrag der Süddeutschen Zeitung.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwält

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