Die Beschäftigten in der nicht zuletzt durch Jurex ins Gerede gekommenen Postdienstebranche (JuracityBlog berichtet) können aufatmen. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat sich mit dem Arbeitgeberverband Postdienste e.V. auf einen Mindestlohntarifvertrag für die rund 200.000 Beschäftigten der Postdienstebranche geeinigt. Der Mindestlohn für die Beschäftigten bei Briefdienstleistern liegt dementsprechend zwischen acht und 9,80 Euro.

„Dieser Vertrag ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu fairen und sozialen Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten der Postdienstebranche“,

machte Andrea Kocsis vom ver.di-Bundesvorstand deutlich. Die Untergrenze von acht Euro stelle sicher, dass die Beschäftigten ihren Lebensunterhalt mit ihrer Arbeit bestreiten könnten und nicht auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen seien.

Die in dem Tarifvertrag vorgesehenen Ost-West-Differenzierungen trügen den aktuellen Einkommensstrukturen Rechnung. Der Vertrag sehe darüberhinaus einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn ab 2010 vor. Der Mindestlohn gelte für alle Beschäftigte in Betrieben, die Briefsendungen beförderten. Damit seien die Bestimmungen des Postgesetzes umgesetzt und gleichzeitig ausgeschlossen, dass der Mindestlohn durch veränderte Unternehmenskonzepte umgangen werde.

„Mit dem Mindestlohntarifvertrag haben wir unsere Aufgabe erfüllt, die Briefdienstleister vor weiterem Sozialdumping auch angesichts der sich verschärfenden Bedingungen durch die geplante Liberalisierung des deutschen Postmarktes zu schützen. Jetzt liegt der Ball im Spielfeld der Politik. Wir fordern daher als nächsten Schritt, die von uns vereinbarten Mindestbedingungen spätestens zum 1. Januar 2008 für allgemein verbindlich zu erklären“, sagte Kocsis.

Quelle: Newsletter von Verdi vom 4.9.2007

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