das ist für die betroffenen Mütter oder Väter eine Katastrophe. Aber bitte nicht auf die streikenden Kita Mitarbeiter schimpfen, die wollen schliesslich auch nur wieder ein paar Euros mehr verdienen, was ihnen ja zusteht.

Streikrisiko ist Arbeitnehmerrisiko, wie der Bahnstreik gelehrt hat. Kommt die Bahn nicht, weil der Lokführer streikt, kann man nicht umdrehen und sich zu Hause wieder ins Bett legen. Nein, man muss zur Not mit dem Taxi zur Arbeit oder früher aufstehen. Anderfalls: Abmahnung am Hals!

Beim Kitastreik sieht es aber etwas besser für Mütter und Väter aus, die sich streikbedingt zwischen Kind und Job entscheiden müssen.

Hier ist zwar auch das Risiko des Arbeitnehmers durch den Streik gehindert zu werden, betroffen, aber auch die elterliche Sorgepflicht für das Kind nach § 1626 BGB. Die Eltern befinden sich also in einer Pflichtenkollision: Arbeitsvertragliche Pflicht, zwischen der Pflicht, am Arbeitsplatz zu erscheinen contra Elternpflicht, sich um das Kind zu kümmern. Man stelle sich vor, eine alleinerziehende Mutter lässt das Kind alleine zu Haus, um arbeiten zu gehen und dann passiert etwas. Da wird ihr niemand die Schultern klopfen und sagen: „Heldin der Arbeit“, sondern eher: „Rabenmutter“. Man kann sich also für das Kind entscheiden. Allerdings gilt auch hier, dass man alles versuchen muß, um beides unter den Hut zu bekommen, sonst gibt es doch Streß.

Augenzwinkender Tipp: Wenn das Kind krank ist, und die Mutter zur Pflege zu Hause bleiben muss, reicht ein Arztattest, das dies bestätigt. Dann gibt es sogar Entgeltfortzahlung bei der Arbeitsverhinderung, entweder vom Chef oder von der Krankenkasse. Bis zu 5 Tage.

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