Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist und damit die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 1.4.2009 (35 BV 17008/08) bestätigt, die Aufsehen in Presse, Funk und Net erregt hatte. Die christliche Tarifgemeinschaft CGZP werde durch einzelne Gewerkschaften – Christliche Gewerkschaft Metall (CGM), die Gewerkschaft öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) und der Deutsche Handels- und Industrieangestelltenverband (DHV) – gebildet, die schon aufgrund ihrer Satzung nicht zum Abschluss von Tarifverträgen für den gesamten Bereich der Zeitarbeit zuständig seien. Die Tarifgemeinschaft dieser christlichen Einzelgewerkschaften könne aber nicht einen weitergehenden Zuständigkeitsbereich haben, als die Mitgliedsgewerkschaften in ihrer Summe. Anders als das Arbeitsgericht Berlin geht das Landesarbeitsgericht in seinem Beschluss von einer Tarifzuständigkeit der Gewerkschaft ver.di für die Zeitarbeitsbranche aus. Das LAG Berlin-Brandenburg hat gegen seinen Beschluss die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. In Erfurt wird eine endgültige Klärung der Frage, ob die CGZP tariffähig ist oder nicht, erfolgen.

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluß vom 7.12.2009 – 23 TaBV 1016/09
Vorinstanz: Arbeitsgericht Berlin, Beschluß vom 1.4.2009 – 35 BV 17008/08

Sollte das Bundesarbeitsgericht die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts bestätigen, sind die Dumpingtarifverträge der CGZP unwirksam, so Ver.di. Leiharbeitnehmer die nach CGZP-Tarif bezahlt werden, hätten rückwirkend Anspruch auf Equal Pay. Zusätzlich müssten die Leiharbeitsunternehmen, die die Tarifverträge der CGZP verwenden, die Sozialversicherungsbeiträge für die nicht gezahlte Lohndifferenz mindestens für die letzten vier Jahre nachzahlen.

Zu den Folgen hat sich auch Prof. Dr. Rolfs auf dem Beck-Blog geäussert.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßte die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts. DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki:

„Der DGB begrüßt die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin, das der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften Zeitarbeit (CGZP) die Tariffähigkeit abgesprochen hat. Damit fühlen wir uns in unserer Auffassung bestätigt, dass die CGZP über Jahre hinweg reine Gefälligkeitstarifverträge abgeschlossen hat. Bei der CGZP handelt es sich damit nicht um eine Gewerkschaft, sondern um eine Vereinigung, die Dumpinglöhne befördert. Die neue Bundesregierung ist gefordert, die Umsetzung eines Mindestlohns in der Zeitarbeit zu ermöglichen, die bislang mit Rücksichtnahme auf die CGZP vereitelt wurde. Nach diesem Urteil ist es nun höchste Pflicht, derartiges Lohndumping endgültig zu beenden.“

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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