Für die Eingruppierung von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes musste man bisher die Vergütungsordnung zum BAT (Anlage 1 a und Anlage 1 b zum BAT) und die Lohngruppenverzeichnisse der Arbeitertarifverträge kennen. Seit der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) und der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gilt, stellt sich die Frage, wonach sich die Eingruppierung seitdem richtet. Die richtige Anwort: nach wie vor nach der Vergütungsordnung zum  BAT, denn bei der Entgeltordnung zum TVÖD, die die Vergütungsordnung des BAT ersetzen soll, rechnet niemand ernsthaft mit einer Einigung vor 2009. Bis dahin gilt:

>>> verguetungsordnung_bat_anlage_1a_allgemeiner_teil_anlage_1b_pflegedienst.pdf

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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