Nein, es geht nicht um Kinderarbeit, es geht um Altersdiskriminierung. 3000 Euro Entschädigung erhielt ein 29 Jahre alter Stellenbewerber, der sich auf eine Stellenanzeige des nordrhein-westfälischen Justizministeriums beworben hatte und wegen seines „Alters“ abgewiesen wurde. Der Kläger hatte sich auf eine Stelle im Strafvollzugsdienst des Bielefelder Gefängnisses beworben. Nach zwei Jahren Vorbereitungszeit sei laut Absage-Schreiben die Übernahme ins Beamtenverhältnis, die nur bis zum 30. Lebensjahr möglich ist, nicht mehr drin. Das Landesarbeitsgericht in Hamm gab ihm  recht und bestätigte das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld und die Entschädigung nach § 15 AGG  (Aktenzeichen: LAG Hamm vom 07.08.2008 – 11 Sa 284/08 und ArbG Bielefeld 2 Ca 542/07).

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.