In Hessen ist zum 1.1.2010 der TV-H (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen) eingeführt worden. Wie bei der Ablösung von BAT und Arbeitertarifverträgen in Bund, Gemeinden und den anderen Ländern wird ein Überleitungstarifvertrag (TVÜ-H) die Überleitung der Beschäftigten in das neue Tarifwerk regeln. Der Personalrat hat bei der Überleitung und Zuordnung (Umgruppierung) ein Mitbestimmungsrecht (BVerwG vom 27.08.2008 – 6 P 11.07, der Autor schon kritisch zu den anderslautenden Beschlüssen einzelner Verwaltungsgerichte). Das verschafft den Personalräten nicht nur erhebliche Zusatzbelastungen bei der Personalratsarbeit, sondern führt auch zu einem entsprechenden Schulungsbedarf. Nach Ansicht des OVG NRW in einer von uns erstrittenen rechtskräftigen Grundsatzentscheidung (Juracity berichtete) hat jedes Personalratsmitglied Anspruch auf eine Schulung neuen Tarifrecht des öffentlichen Dienstes (entschieden für den TVÖD). Das Bundesinnenministerium hat seine Erlasslage inzwischen jedenfalls teilweise an die neue Rechtslage angepasst.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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