Hurra, hurra, der TVÖD ist da – eher hat sich Ernüchterung breitgemacht. Akuell umstritten ist, welche Wirkung bei nichtorganisierten Beschäftigten verschiedene Klauseln im Arbeitsvertrag haben (sog. Bezugnahmeklauseln). Dorts wird auf den „BAT in seiner jeweiligen Fassung“ oder „einschliesslich der den BAT ändernden oder ersetzenden Tarifverträge“ verwiesen. Üblicherweise führen diese Klauseln als sogenannte „Gleichstellungsklausel“ dazu, dass die Nichtorganisierten genauso behandelt werden wie die Gewerkschaftsmitglieder. Nun ist aber fraglich geworden, ob in Bund und Stadt der TVÖD auch auf diese Arbeitsverhältnisse Anwendung findet, auch wenn der Arbeitnehmer nicht Gewerkschaftsmitglied ist. Der TVÖD ersetzt nämlich den BAT nicht; der BAT gibt es ja auch nach wie vor noch, wie die Streiks in den Ländern zeigen. Mehrere Aufsätze in der NZA beschäftigen sich mit diesem Thema, erwartungsgemäss streitig. Auch wenn mehr für die Ansicht spricht, dass die Klauseln zur Gleichstellung und damit zum TVÖD führen: Arbeitgeber versuchen, das Risiko völlig zu minimieren und verlangen geänderte Arbeitsverträge, die entsprechend veränderte Bezugnahmeklauseln enthalten. Das sollten sich Arbeitnehmer aber gründlich überlegen, denn je nach Lebenssituation kann es auch Sinn machen, „Nein“ zu sagen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser
Bundesangestelltentarifvertrag.de

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