ja, die Jahressonderzahlung des TVÖD hat die frühere Zuwendung nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) im öffentlichen Dienst abgelöst.

Die Höhe der Jahressonderzahlung ist nach den neuen Entgeltgruppen gestaffelt: Sie beträgt

in den Entgeltgruppen 1 bis 8 90 %
in den Entgeltgruppen 9 bis 12 80 %
in den Entgeltgruppen 13 bis 15 60 %

Auszubildende erhalten 90 % des ihnen im November zustehenden Ausbildungsentgeltes.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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