Am Wochenende war alles schön weiß in Nordrhein-Westfalen. Die meisten Autofahrer dürften Winterreifen aufgezogen haben. Doch muss man das auch? Eine eigentliche Winterreifenpflicht gibt es gar nicht.

Vielmehr ist die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen an die Wetterverhältnisse anzupassen, dazu gehören insbesondere geeignete Reifen. Ohne geeignete Reifen darf mit dem Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Wenn es schneit, muss das Fahrzeug mit Sommerreifen also stehen bleiben. Notfalls ist die Fahrt zu unterbrechen. So steht es in der Straßenverkehrsordnung.

Wer sich an diese Regel nicht hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Und wenn es zu einem Unfall kommt, droht ein Ermittlungsverfahren und Ärger mit der Versicherung.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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