Unterhalt zahlen müssen viele. Doch vor dem Hintergrund der Unterhaltsreform 2008, wir berichteten bereits hier, sollten Unterhaltsschuldner und Unterhaltsberechtigte sich eingehend beraten lassen. Nicht nur die Düsseldorfer Tabelle 2008 wurde neu gefasst. Auch beim Unterhalt für die Expartner wird sich einiges verändern. Eigenverantwortung für die Geschiedenen ist das Stichwort. Eine lebenslange Lebensstandardgarantie soll es nach dem Willen des Gesetzgebers nicht mehr geben. Und ab 2008 gilt nur noch das neue Recht. Eine Chance ist für viele also,

den Verpflichtungen zu entgehen oder diese zumindest abzusenken. Aber aufgepasst, das geht nicht automatisch. Vielmehr bleibt der alte Unterhaltstitel solange gültig, bis er im Wege der Abänderungsklage aus der Welt geschafft ist. Bis dahin kann aus dem alten Titel auch vollstreckt werden. Und wichtig, in der Regel ist eine rückwirkende Abänderung nicht

Ein solche Klage kann dann Erfolg haben, wenn die Abänderung erheblich und für den anderen Teil auch zumutbar ist. Rechtsprechung hierzu ist naturgemäß noch nicht ergangen. Lassen Sie sich also von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt im Familienrecht über die Aussichten einer solchen Klage beraten.

Da sich der Kindesunterhalt durch die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle erhöht hat, macht eine anwaltliche Beratung auch für Unterhaltsberechtigte Sinn. Auch hier besteht gegebenenfalls die Möglichkeit einer Abänderungsklage.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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