Der DAV spricht sich gegen die beabsichtigten Einschränkungen der Beratungshilfe (früher: Armenrecht) durch Pläne des Bundesrats aus. Dabei kostet die gesamte Beratungshilfe lediglich 1 Euro pro Jahr, wie DAV Präsident Hilger errechnen ließ. Auch für Prozesskostenhilfe (PKH) gibt Deutschland nur 5,58 Euro je Einwohner aus, die Niederländer 23,22 Euro, die Norweger 29,86 Euro und die Engländer sogar 57,78 Euro (Pressemitteilung des DAV).

Die Länder wollen halt Geld auf Kosten der Bedürfigen sparen. Jetzt wird alles für die Stützung der Banken gebraucht … Schöner Nebeneffekt: Wer sich keinen Anwalt leisten kann, klagt auch nicht gegen den Bescheid der ARGE, auch wenn er rechtswidrig ist.

Das Engagement der Anwaltschaft in diesem Bereich darf durchaus als nobel angesehen werden. Hilger wies zu recht darauf hin, dass sowohl die Gebühren bei Beratungshilfe, aber auch bei Prozesskostenhilfe nur in ganz wenigen Fällen kostendeckend ist. Nicht zuletzt im Unterhaltsrecht sind viele Frauen auf Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe angewiesen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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