Stichwort: Abofalle. Wir hatten schon über den Anbieter Outlets.de berichtet. Bisher waren keine Urteile bekannt. Nun aber hat das Amtsgericht Leipzig (118 C / 10105/09 ) in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen angedrohten Schufaeintrag gegen outlet.de entschieden. Das Gericht hat sich ausführlich mit der Frage eines

Vertragsschlusses auseinandergesetzt. Nach Auffassung des Gerichts kommt kein Vertrag zustande.  Denn die Angabe des Preises ist so platziert, dass ein Besucher der Homepage nicht damit rechnen muss. Folglich wird der Preis und damit ein Anspruch der Betreiber gegen den Besucher auch nicht Vertragsinhalt.

Diese Entscheidung stärkt die Geschädigten. Und sie rechtfertigt unseren Tipp, Rechnungen dieses Anbieters nicht zu bezahlen. Zumindest solange, bis die Betreiber keine Änderungen an der Homepage vornehmen.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.