Die ganze Welt hat keine Probleme damit, dass die Deutschen seit der letzten WM wieder wie andere Nationen mit den Symbolen und Farben staatlicher Zusammengehörigkeit unbefangener umgehen. Die Versicherungen sehen das im Einzelfall skeptischer. Fan-Flaggen am Auto sind grundsätzlich erlaubt, jedenfalls die beliebten kleinen Flaggen, die – Anblick fast wie an einer Staatskarosse – auf beiden Seiten in den Fenstern eingeklemmt werden. Diese sind im Unterschied zu den Flaggen, die mit Magneten an der Karosserie angebracht werden können, relativ sicher. Allerdings sollte man bei schneller Autofahrt die Flaggen lieber abnehmen, da diese sich lösen können und damit den nachfolgenden Verkehr gefährden. Die Haftpflichtversicherung zahlt jedenfalls dann, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, aber wenn jemand das Lenkrad aus Schreck verreißt und Personenschäden auftreten, ist auch der Eintritt einer Haftpflichtversicherung ein schwacher Trost. In der Schweiz sind die Fähnchen nur an den hinteren Fenstern erlaubt (bei Zweitürern macht das keinen Unterschied), was man bei der Einreise beachten sollte.

Wessen Auto – wie meins – schon mal wegen nicht richtig geschlossener Fenster abgeschleppt wurde, der kann sicn denken, dass es mit den Fan-Flaggen Probleme geben könnte. In der Tat schliessen die Fenster unter Umständen nicht mehr ganz, so dass der Versicherungsschutz bei der Teilkaskoversicherung gefährdet sein kann.

Mehr Infos beim SWR: Wie sicher sind Fußball Autofahnen?
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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