Nach Auffassung des ADAC offensichtlich schon, wie der Kölner Stadtanzeiger soeben berichtet. Dem Artikel zufolge will der ADAC ein Gutachten in Auftrag gegeben haben, dass eindeutig belege, dass Umweltzonen keinen positiven Aspekt erzielen. Der ADAC sehe in den Umweltzonen unter Berufung auf das Gutachten „Augenwischerei. Der ADAC wolle betroffenen Mitgliedern für den Rechtsweg Unterstützung anbieten. Hintergrund:

Ab dem 01.01.2008 dürfen in zahlreichen Städten, wie Berlin, Hannover und Köln, in neu eingerichtete Umweltzonen in den Innenstädten nur Fahrzeuge mit kostenpflichtigen Umweltplaketten einfahren. Wer nach Ablauf der Übergangsfrist ohne Plakette erwischt wird, soll ein Bußgeld in Höhe von € 40,00 zahlen und einen Punkt in Flensburg kassieren.

Allerdings steht es den Städten frei, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Die Kosten hierfür sollen zwischen € 5,00 und € 1.000,00 liegen. Folgt man dem ADAC soll wohl der Bürger erstmal wieder zur Kasse gebeten werden. Aber es wird noch andere Gutachten geben…

Informationen des ADAC zur Umweltplakette finden Sie hier.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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