Nach Medienberichten soll ab 2010 eine höhere Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherung gelten. Damit würden die Steuerzahler entlastet. Dies ist Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Entscheidung dürfte

die Staatskassen Milliarden kosten. Nach der Gerichtsentscheidung von Mitte März betrifft das Urteil zunächst nur Privatversicherte. Allerdings hat das Gericht betont, dass die steuerliche Abzugsfähigkeit generell auf den Prüfstand gehöre. Das berichtet Weltonline heute.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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