über die Rechtsschutzversicherungen meckern. Am 28.05. erschien eine Mandantin, die vom Arbeitgeber die Kündigung erhalten hatte. Allerdings war der Betriebsrat nicht angehört worden. Die Anhörung ist für die Kündigung jedoch unabdingbar. Ich habe wegen einer Kündigungsschutzklage die Concordia Rechtsschutzversicherung um Deckungszusage und Vorschusszahlung gebeten.

Und mit Datum vom 29.05.2008 hat die Rechtsschutzversicherung beides bereits erledigt. Gut. Und gut für den Mandanten: Denn in Verfahren vor dem Arbeitgericht zahlt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst; egal wer gewinnt. Und wenn es dann zu einer Abfindung kommt, geht schnell ein großer Teil für die Verfahrenskosten drauf. Eine gute Rechtsschutzversicherung macht da also Sinn.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.