Schön ist es, Geschenke zu bekommen. Das denken sich jedes Jahr auch wieder viele Arbeitnehmer, wenn sie an all die Stunden denken, die sie im Betrieb des Arbeitgebers im letzten Jahr verbracht haben. Darf der Arbeitgeber denn neben dem Weihnachtsgeld auch etwas schenken, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen ?

Ja, er darf. Und zwar ein Geschenk in Höhe von € 35,00 darf präsentiert werden. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber den Zweck „Geschenk“ bei der Buchung berücksichtigt. Eine spätere Umbuchung ist leider nicht möglich.

Und natürlich darf der Chef auch zur Weihnachtsfeier einladen. Er muss nur darauf achten, nicht mehr als € 110,00 je Mitarbeiter zu spendieren. Wird es mehr, fallen auf den Gesamtbetrag Einkommenssteuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Der Arbeitgeber hat aber die Möglichkeit, größere Feiern pauschal zu besteuern. Dann bleibt der Arbeitnehmer ohne Belastung.

In Österreich sind die Freibeträge übrigens großzügiger. Dort können Geschenke bis € 186,00 steuerunschädlich übergeben werden. Und für die Weihnachtsfeier darf der Chef sogar € 365,00 je Mitarbeiter ausgeben.

Viele weitere Rechtsinformationen über Weihnachten und Recht finden Sie auf unseren Portalen Weihnachtsgeldrecht.de und Weihnachtsfeierrecht.de.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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