Das hessische Landessozialgericht hatte (Urteil: 29.11.2006, AZ: L 9 B 154/06 AS) festgestellt, dass Geschenke, Essen und alle Ausgaben für das Weihnachtsfest in den Regelbezügen des ALG II enthalten sind. Also gibt es kein zusätzliches Weihnachtsgeld für ALG II – Bezieher. Das mag bitter sein aber vielmehr muss für die Geschenke über das Jahr angespart werden. Und wie geht das?

Informationen hierzu hat das Portal gegen-hartz.de für Betroffene und Interessierte im Rahmen der Aktion „Weihnachten für allehier zusammengestellt.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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